Im Rahmen der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie sind die Häuser der Kreisverwaltung Stendal an den Standorten Hospitalstr. 1-2, Arnimer Str. 1-4, Wendstraße 30 und Tauentzienstr. 5 verschlossen. Ein Besuch im Amt ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung per Telefon oder E-Mail möglich. Informationen zur Kontaktaufnahme finden Sie hier in der Rubrik "Ämter und Fachbereiche".
Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Mütter und Väter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller (Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge) dies schriftlich verlangt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt