Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Rechtsgrundlage

§ 58 IV i. V. m § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt