Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.
Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Untere Wasserbehörde
Rechtsgrundlage
§49 Abs 2 WHG
Rechtsbehelf
Widerspruch
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt