Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Erdaufschluss - Arbeiten mit einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie bereits eine Bohrung gemeldet haben und dabei unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden.

Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.

An wen muss ich mich wenden?

Untere Wasserbehörde

Rechtsgrundlage

§49 Abs 2 WHG

Rechtsbehelf

Widerspruch

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt