Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Registrierung als Futtermittelunternehmer beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Futtermittel herstellen, verarbeiten, lagern oder transportieren, müssen Sie sich registrieren lassen.

Sie sind Futtermittelunternehmer, wenn Sie

  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel in Verkehr bringen (Marktfruchtbetriebe). Das gilt auch für die Lagerung, Behandlung und innerbetrieblichen Transport.
  • Ihre selbst erzeugten Futtermittel an Ihre Tiere füttern.
  • die Futtermittel zukaufen und vor der Verfütterung mischen
  • Unternehmer außerhalb der landwirtschaftlichen Primärproduktion sind und die Einzelfuttermittel abgeben (u. a. Bierbrauer, Bäcker, Hersteller von Nebenprodukten der Getreide- und Zuckerverarbeitenden Industrie sowie der Ölmühlen)
  • Hersteller von Futtermittelzusatzstoffen, Vormischungen und Mischfuttermitteln sind
  • Futtermittelhändler mit Ausnahme des Einzelhandels von Heimtierfutter sind

Ausgenommen von der Registrierungspflicht sind landwirtschaftliche Betriebe, die:

  • keine eigenen Futtermittel herstellen und ausschließlich zukaufen. Diese Betriebe setzen fütterungsfertige Futtermittel ein, die nicht weiter verarbeitet werden (beispielsweise Geflügelbetriebe, die nur zugekauftes Alleinfutter verfüttern).
  • ausschließlich Tiere halten und füttern, welche nicht der Lebensmittelgewinnung dienen.
  • ausschließlich Futtermittel herstellen und an Tiere verfüttern, welche ausschließlich zur Lebensmittelgewinnung für den privaten Eigengebrauch dienen.
  • kleine Mengen von Futtermitteln erzeugen und an andere Landwirte auf örtlicher Ebene abgeben. Als Orientierungshilfe gilt für eine direkte Lieferung zwischen Landwirten eine Entfernung von 50 Kilometern und eine Produktionsmenge, die jährlich auf einer Fläche von fünf Hektar pro Jahr in einem Umkreis von 50 Kilometern, erzeugt wird.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder Ihre kreisfreie Stadt.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Futtermittelunternehmen

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag zur Registrierung als Futtermittelunternehmen
  • Kopie der Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister
  • Kopie Gewerbeanmeldung

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt