Hier finden Sie Informationen zu Dienstleistungen der Kreisverwaltung Stendal. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Dann ist möglicherweise Ihre Gemeinde, das Land oder eine andere Behörde zuständig. Sie können die zuständige Stelle im Bürger- und Unternehmensservice Sachsen-Anhalt ermitteln.

Beschwerde über Baustelle einreichen

Leistungsbeschreibung

Lärm- und Staubbelästigungen sind bei Baustellen leider nicht immer vermeidbar. Es wurde aber gesetzlich geregelt, wie laut Baumaschinen sein dürfen.

Wenn Sie sich durch eine Baustelle zu stark belästigt fühlen, können Sie Beschwerde einreichen.

Die zuständige Stelle prüft dann, ob Maßnahmen ergriffen werden können.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt